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Behindertenberatung

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Bei Fragen

  • hinsichtlich der amtlichen Feststellung einer Behinderung,
  • zu entsprechend der festgestellten Behinderung zustehenden Nachteilsausgleichen,
  • dem Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
  • und den Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr
  • und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer
  • und der Ausstellung des Beiblattes mit oder ohne Wertmarke

wenden Sie sich bitte an eine Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.


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Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg VCard
Moslestraße 3
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon: 04412229-0
Telefax: 04412229-3270
E-Mail: Homepage: htt­ps://­so­zia­les.­nie­der­sach­sen.­de/­start­sei­te/Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr


Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr


Freitag 09:00 - 12:00 Uhr 


Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich