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Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann

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Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.


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Bereich 33 - Bürgerservice und StandesamtStandort anzeigen
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-0

Unsere Öffnungszeiten finden Sie auf der rechten Seite unter "Öffnungszeiten".


Parkmöglichkeiten:
Ein Besucherparklatz befindet sich direkt am Haus (am Stadtpark)

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja