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Bebauungsplan

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Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.


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J. GebkenStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 60 - Bauverwaltung
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 327 // 1. OG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-327
Telefax: 04491 9293-300
H. Kläne-VahleStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 60 - Bauverwaltung
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 329 // 1. OG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-328
Telefax: 04491 9293-300
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Landkreis Cloppenburg - Planungsamt VCard
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Telefon: 0447115-0
Telefax: 0447185697
E-Mail: Homepage: ww­w.lk­cl­p.deÖffnungszeiten:


Sprechzeiten:


 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr


 und nach Vereinbarung


KFZ-Zulassung Cloppenburg


 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr


 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr


KFZ-Zulassung Friesoythe


 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr


 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr


KFZ-Zulassung Löningen


 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr


 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr


 



Frau Marcen (R.09) VCard
Landkreis Cloppenburg - Planungsamt
Telefon: 0447115-193
E-Mail: