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Bebauungsplan
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan
setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
| J. Gebken | |
| Amt / Bereich Bereich 60 - Bauverwaltung Rathaus am Stadtpark, Zimmer 327 // 1. OG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-327 Telefax: 04491 9293-300 | |
| H. Kläne-Vahle | |
| Amt / Bereich Bereich 60 - Bauverwaltung Rathaus am Stadtpark, Zimmer 329 // 1. OG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-328 Telefax: 04491 9293-300 | |
| Landkreis Cloppenburg - Planungsamt Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Telefon: 0447115-0 Telefax: 0447185697 E-Mail: kreishaus@lkclp.deHomepage: www.lkclp.deÖffnungszeiten:
Frau Marcen (R.09) Landkreis Cloppenburg - Planungsamt Telefon: 0447115-193 E-Mail: e.marcen@lkclp.de |

