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Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellennanordnungen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.
- Aufgrabungen im Straßenraum
- Straßenbau
- Arbeiten im Seitenraum
- Aufstellung eines Gerüstes
müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
| F. Hebbelmann | |
| Amt / Bereich Bereich 32 – Ordnung Rathaus am Stadtpark, Zimmer 107 // EG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-104 Telefax: 04491 9293-100 | |
| Landkreis Cloppenburg - Straßenverkehrsamt Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Telefon: 0447115-0 Telefax: 0447185697 E-Mail: kreishaus@lkclp.deHomepage: www.lkclp.deÖffnungszeiten:
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