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Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellennanordnungen

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Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.

  • Aufgrabungen im Straßenraum
  • Straßenbau
  • Arbeiten im Seitenraum
  • Aufstellung eines Gerüstes

müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.


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F. HebbelmannStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 32 – Ordnung
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 107 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-104
Telefax: 04491 9293-100
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Landkreis Cloppenburg - Straßenverkehrsamt VCard
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Telefon: 0447115-0
Telefax: 0447185697
E-Mail: Homepage: ww­w.lk­cl­p.deÖffnungszeiten:


Sprechzeiten:


 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr


 und nach Vereinbarung


KFZ-Zulassung Cloppenburg


 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr


 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr


KFZ-Zulassung Friesoythe


 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr


 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr


KFZ-Zulassung Löningen


 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr


 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr