Inhaltsbereich
Ausweispflichtbefreiung beantragen
Sie können sich von der Ausweispflicht – also der Pflicht, einen Personalausweis zu haben - befreien lassen, wenn:
- für Sie ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- Sie sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
| Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt | |
| Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-0 | Unsere Öffnungszeiten finden Sie auf der rechten Seite unter "Öffnungszeiten".
|

