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Ausweispflichtbefreiung beantragen

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Sie können sich von der Ausweispflicht – also der Pflicht, einen Personalausweis zu haben -  befreien lassen, wenn:

  1. für Sie ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
  2. Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  3. Sie sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.


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Bereich 33 - Bürgerservice und StandesamtStandort anzeigen
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-0

Unsere Öffnungszeiten finden Sie auf der rechten Seite unter "Öffnungszeiten".


Parkmöglichkeiten:
Ein Besucherparklatz befindet sich direkt am Haus (am Stadtpark)

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja