Inhaltsbereich
Auskunftssperren
| S. Poschmann | |
| Amt / Bereich Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt (Leitung) Rathaus am Stadtpark, Zimmer 217 // EG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-217 Telefax: 04491 9293-201 | |
Allgemeine InformationenDie Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
An wen muss ich mich wenden?Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist.
Was sollte ich noch wissen?Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Ansprechpartner/in| S. Poschmann | |
| Amt / Bereich Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt (Leitung) Rathaus am Stadtpark, Zimmer 217 // EG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-217 Telefax: 04491 9293-201 | |