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Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht

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  • Kinder und Jugendliche,
  • Eltern,
  • andere Umgangsberechtigte (das können in einigen Fällen beispielsweise die Großeltern sein) sowie
  • Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet (beispielsweise die Pflegeeltern)  

haben Anspruch auf Beratung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Das heißt, dass das Jugendamt diese Personen über die rechtlichen Fragen eines Umgangsrechts informieren kann und darf.

Der gleiche Personenkreis hat auch Anspruch auf Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Dieser Anspruch geht über eine rechtliche Beratung hinaus. Das Jugendamt kann hier beispielsweise Briefe verfassen und vermittelnde Gespräche führen. Abhängig von den Umständen des Einzelfalles kann es auch sein, dass eine solche weiterführende Hilfestellung nicht möglich ist.  


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Landkreis CloppenburgEschstraße 29
49661 Cloppenburg
Telefon: 04471 15-0
Telefax: 04471 85697
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.lk­cl­p.de

 
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Landkreis Cloppenburg - Jugendamt VCard
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Telefon: 04471150
Telefax: 0447115337
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk­cl­p.deÖffnungszeiten:


Sprechzeiten:


 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr


 und nach Vereinbarung


KFZ-Zulassung Cloppenburg


 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr


 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr


KFZ-Zulassung Friesoythe


 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr


 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr


KFZ-Zulassung Löningen


 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr


 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr