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Die Oberschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern der Schuljahrgänge 5 bis 10 eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung. Die Oberschule stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und fördert soziales Lernen im Unterricht und im gemeinsamen Schulleben. An der Oberschule sollen die Schülerinnen und Schüler die Qualifikationen erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs-, aber auch studienbezogen fortsetzen können.

Die Oberschule Friesoythe ist eine jahrgangsbezogene Oberschule in Verbindung mit Fachleistungsdifferenzierung auf zwei Anforderungsebenen in den Kernfächern (Deutsch, Mathematik und Englisch) sowie in Chemie.

Die Oberschule Friesoythe ist nach § 23 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) eine teilgebundene Ganztagsschule, bei der im Anschluss an eine Mittagspause an zwei Tagen verpflichtender Unterricht angeboten wird. An zwei weiteren Tagen wird ein offenes Nachmittagsprogramm angeboten.

In den Schuljahrgängen 6 bis 10 bietet die Oberschule ein Wahlpflichtunterrichtsangebot an, das in allen Schuljahrgängen grundsätzlich vier Wochenstunden umfasst. Ab dem 6. Schuljahrgang nehmen Schülerinnen und Schüler entweder an einem durchgängigen Wahlpflichtkurs Französisch mit vier Wochenstunden oder an zwei Wahlpflichtkursen in unterschiedlichen anderen von der Schule angebotenen Fächern mit jeweils zwei Wochenstunden teil.

Die Oberschule bietet im 8. und 9. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und zwei Praktika an. Ab Klasse 9 wählen die Schülerinnen und Schüler ein Profil aus dem Bereich Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales.

Aufgrund eines breiten Bildungsangebotes können unterschiedliche Abschlüsse erreicht werden. Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemeinbildenden Gymnasiums oder einer Gesamtschule sowie eines beruflichen Gymnasiums (11. Schuljahrgang) berechtigt,
  • Sekundarabschluss I - Realschulabschluss,
  • Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss.

Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss erworben werden.


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H. ReinersStandort anzeigen
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