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Abwassergebühren

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Abwassergebühren sind von den Grundstückseigentümern zu zahlen, die häusliches Abwasser bzw. Oberflächenwasser (Regenwasser) in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Friesoythe einleiten. Die Benutzungsgebühr wird als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der jeweiligen öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung erhoben.

Die Stadt Friesoythe betreibt Abwasserbeseitigung nach Maßgabe der Abwasserbeseitigungssatzung vom 09.11.1992. Nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) sind die Kommunen verpflichtet, für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen kostendeckende Gebühren zu erheben.


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J. DasenbrockStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 20 - Finanzen
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 239 // 2. OG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-239
Telefax: 04491 9293-200
H. HoltermannStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 20 - Finanzen
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 239 // 2. OG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-242
Telefax: 04491 9293-200
O. BöckmannStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 20 - Finanzen
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 236 // 2. OG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-236
Telefax: 04491 9293-200
M. WesterhoffStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 20 - Finanzen
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 236 // 2. OG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-243
Telefax: 04491 9293-200