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Balkonkraftwerke
Energieeinsparung, Erschließung erneuerbarer Energiequellen und Klimaschutz sind eine gesamtgesellschaftliche umweltpolitische Aufgabe. Gleichzeitig stellen steigende Strom- und Stromnebenkosten gerade einkommensschwächere Haushalte vor immer größere finanzielle Herausforderungen.
Daher hat der Rat der Stadt Friesoythe in seiner Sitzung am 04. Mai 2022 die Richtlinie über die Bestimmungen zur Förderung sog. Balkonkraftwerke beschlossen. Ziel dieser Zuwendungsrichtlinie ist es, durch die Förderung von Balkonkraftwerken die dezentrale Erzeugung erneuerbaren Stroms in die breitere Gesellschaft zu bringen, Haushalte finanziell zu entlasten und die Akzeptanz für die Energiewende zu stärken.
Förderfähig sind die Anschaffungskosten für Klein-Photovoltaik-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 600 Watt Spitzenleistung (Wp) auf und an Neu- und Bestandsgebäuden zur Wohnnutzung im Gebiet der Stadt Friesoythe.
Antragsberechtigt sind Mieter*innen im Gebiet der Stadt Friesoythe. Späterhin sollen auch Eigentümer*innen selbst genutzten Wohnraumes antragsberechtigt sein, wobei diesen ja auch die Möglichkeit offensteht, PV-Anlagen auf ihren Gebäuden fest zu installieren.
Das Antragsverfahren wird bewusst unbürokratisch gehalten. Nach Prüfung des Antrages erhalten Berechtigte eine Förderzusage. Danach kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Es wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 200,00 Euro als Festbetrag gewährt.
Als Zeichen für den Klimaschutz hat der Rat ein Budget zur Förderung von 125 Anlagen für das Jahr 2022 bereitgestellt.