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Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister
Eine Urkunde aus dem Eheregister kann nur von der eingetragenen Person verlangt werden sowie von seinem Ehegatten, seinen Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Für die Ausstellung einer Urkunde verlangt der Standesbeamte eine Gebühr. Für eine Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister beträgt sie 10,- EUR (bei Versand zzgl. 5,- € Nachnahmegebühr). Benötigen Sie mehr als ein Exemplar derselben Urkunde, kostet jedes weitere Stück 5,- EUR. Von der Gebühr befreit sind Urkunden, die für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung oder zur Beantragung von Sozialhilfe oder von Ausbildungszulagen benötigt werden.
Die Abrechnung erfolgt per Nachnahme.