Nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan aufstellen, mit dem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
Die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans erfolgte vom 04.10.2018 bis zum 01.11.2018. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden nach Abwägung in den Lärmaktionsplan aufgenommen und dargestellt.
Der Lärmaktionsplan ist im Rathaus der Stadt Friesoythe, Alte Mühlenstraße 12, Fachbereich 3 während der Dienststunden sowie im Internet unter www.friesoythe.de einsehbar.
Stadt Friesoythe
i. A. Ludger Tholen
Bereichsleiter Stadtentwicklung