„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die FRIESEG Friesoyther Stadtentwicklung GmbH:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der FRIESEG Friesoyther Stadtentwicklung GmbH, Friesoythe, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 geprüft. Durch die §§ 158 Abs. 1, 157 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz i.V.m. § 29 Satz 2 Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich danach auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darauf, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Geschäftsführung der Gesellschaft liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und §§ 158, 157 NKomVG i.V.m. § 29 Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung oder die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben sowie ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgte entsprechend dem IDW Prüfungsstandard „Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720)". Ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, wurde im Wesentlichen anhand der Einhaltung des Wirtschaftsplanes beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der Geschäftsführung und die Geschäftspolitik zu beurteilen.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir:
Der Jahresabschluss entspricht den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß.
Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die Gesellschaft wurde wirtschaftlich geführt."
Die Gesellschafterversammlung der FRIESEG mbH hat in ihrer Sitzung am 17. Oktober 2012 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 festgestellt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 9.296,00 € wird auf das nächste Geschäftsjahr vorgetragen. Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss liegt gemäß § 34 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) Niedersachsen in der Zeit vom 21. Januar 2013 bis 24. Januar 2013 und am 28. Januar und 29. Januar 2013 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie am 25. Januar 2013 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr im Rathaus, Zimmer 109, Alte Mühlenstraße 12, 26169 Friesoythe, öffentlich aus.
Friesoythe, den 08. Januar 2013
Johann Wimberg