Die derzeitige Anschrift vorgenannter Person ist unbekannt. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über die aktuelle Anschrift sind ergebnislos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG). Eine Zustellung im Ausland nach § 9 VwZG ist nicht möglich oder verspricht keinen Erfolg.
Der oben genannten natürlichen Person sind folgende Dokumente zuzustellen:
- Schreiben der Stadt Friesoythe vom 11.01.2019;
Aktenzeichen: 600132762+600131163 - Schreiben der Stadt Friesoythe vom 14.01.2019;
Aktenzeichen: 600132762+600131163
Die vorbezeichneten Schreiben werden nach § 10 Abs. 1 VwZG öffentlich zugestellt und können gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises durch die o. g. Person oder durch eine(n) bevollmächtigte(n) Vertreter(in) abgeholt oder eingesehen werden bei:
Stadt Friesoythe
Bereich Finanzen
Zimmer 108
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Vor der Abholung der Schreiben ist Kontakt aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter:
Herr Müller Telefonnummer: 04491/9293-108
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z.B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachungen der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Stadt Friesoythe
Sven Stratmann
Bürgermeister