Ernennung des Stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Gehlenberg der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Friesoythe
In der Sache hat der Stadtrat mehrheitlich mit 29 Ja-Stimmen folgenden Beschluss gefasst:
Herr Herbert Steenken, Gehlenberg, Schützenstraße 41, Friesoythe wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs Jahren zum Stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Gehlenberg der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Friesoythe ernannt.
- Durchführung des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) - Heranziehungsvereinbarung mit dem Landkreis Cloppenburg
In der Sache hat der Stadtrat mehrheitlich mit 29 Ja-Stimmen folgenden Beschluss gefasst:
Mit dem Landkreis Cloppenburg wird die Heranziehungsvereinbarung zur Durchführung des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) in der Anlage beigefügten Fassung abgeschlossen
- Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 53 „Gewerbe- und Industriegebiet Markhausen“, 4. Änderung, mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung
In der Sache hat der Stadtrat mehrheitlich mit 28 Ja-Stimmen folgenden Beschluss gefasst:
- Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den in der Anlage aufgeführten Abwägungsvorschlägen entschieden. Die Abwägungsüberlegungen macht sich der Rat zu Eigen.
- Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird der Bebauungsplan Nr. 53 „Gewerbe- und Industriegebiet Markhausen“, 4. Änderung, mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen. Ebenfalls wird die Begründung in der vorliegenden Fassung beschlossen.
- Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 194 "Clauener Weg/Am Alten Hafen" in Friesoythe
In der Sache hat der Stadtrat mehrheitlich mit 28 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung folgenden Beschluss gefasst:
- Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den in der Anlage aufgeführten Abwägungsvorschlägen entschieden. Die Abwägungsüberlegungen macht sich der Rat zu Eigen.
- Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird der Bebauungsplan Nr. 194 „Clauener Weg/Am Alten Hafen“ in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen. Ebenfalls wird die Begründung nebst Umweltbericht in den vorliegenden Fassungen beschlossen.
- Feststellungsbeschluss 73. Änderung des Flächennutzungsplanes in Friesoythe (Bereich: Bebauungsplan Nr. 194 "Clauener Weg/Am Alten Hafen")
In der Sache hat der Stadtrat mehrheitlich mit 28 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung folgenden Beschluss gefasst:
- Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den in der Anlage aufgeführten Abwägungsvorschlägen entschieden. Die Abwägungsüberlegungen macht sich der Rat zu Eigen.
- Aufgrund des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Form beschlossen und festgestellt. Ebenfalls wird die Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden Fassung beschlossen.
- Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 236 "Kreuzbreden Ost" mit örtlichen Bauvorschriften in Markhausen
In der Sache hat der Stadtrat mehrheitlich mit 29 Ja-Stimmen folgenden Beschluss gefasst:
- Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den in der Anlage aufgeführten Abwägungsvorschlägen entschieden. Die Abwägungsüberlegungen macht sich der Rat zu Eigen.
- Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird der Bebauungsplan Nr. 236 „Kreuzbreden Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen. Ebenfalls wird die Begründung nebst Umweltbericht in der vorliegenden Fassung beschlossen.
- Dichtekonzept für das Stadtgebiet Friesoythe: Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes Nr. 240
hier: Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des B-Planes gemäß §14 BauGB
In der Sache hat der Stadtrat mehrheitlich mit 29 Ja-Stimmen folgenden Beschluss gefasst:
Gem. § 14 Abs. 1 BauGB wird zur Sicherung der Planung für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 240 eine Veränderungssperre mit dem Inhalt beschlossen, dass Bauvorhaben im Sinne des § 29 BauGB, die auf die Errichtung von Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten und von über 320 qm Wohnfläche abzielen, nicht durchgeführt werden dürfen. Bei mehr als 4 Wohneinheiten ist der Bauantrag dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt Friesoythe.
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baulich genehmigt wurden oder aufgrund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung, werden gem. § 14 Abs. 3 BauGB von der Veränderungssperre nicht berührt.
Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (§ 16 Abs. 2 BauGB).
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt gemäß § 182 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.
In Vertretung
Heidrun Hamjediers
Erste Stadträtin