Der Verwaltungsausschuss der Stadt Friesoythe hat in seiner Sitzung am 08.12.2021 die Aufstellung der o. g. 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 173 beschlossen. Gemäß § 13 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht und von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Mit der 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 173 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Effizienzsteigerung des Betriebes einer bestehenden Biogasanlage geschaffen werden. Diese Biogasanlage befindet sich in Gehlenberg, westlich der Straße Hinterberg.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes geht aus der nachfolgenden Übersichtskarte hervor.
2. Beteiligung der Öffentlichkeit
Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Für die Öffentlichkeit wird nunmehr Gelegenheit zur Unterrichtung und Äußerung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gegeben. Dazu liegt der Planentwurf mit Begründung in der Zeit vom
16. Mai 2022 bis zum 16. Juni 2022
-beide Tage einschließlich-
im Rathaus der Stadt Friesoythe zu den üblichen Dienststunden auf dem Flur des Fachbereiches 3 - Stadtentwicklung, Alte Mühlenstraße 12, 26169 Friesoythe, aus. Während der öffentlichen Auslegung besteht die Gelegenheit, sich eingehend über die beabsichtigte Planung zu informieren bzw. Stellungnahmen (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) hierzu abzugeben. Es besteht auch allgemein die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Im Auslegungszeitraum können die vollständigen Planungsunterlagen ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Friesoythe unter dem Link: https://www.friesoythe.de/planung eingesehen und zu der Planung Stellungnahmen abgegeben werden. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wird nachdrücklich empfohlen, von der Möglichkeit der Beteiligung über das Internet Gebrauch zu machen. Darüber hinaus können die Stellungnahmen per Post an die Stadt Friesoythe, Alte Mühlenstraße 12, 26161 Friesoythe, gesendet oder per Fax (04491/9293100) übermittelt werden.
Die aktuellen Hygienevorschriften sind einzuhalten. Für die Einsichtnahme in die Entwurfsunterlagen wird eine Terminvereinbarung (telefonisch oder per Email) empfohlen. Ansprechpartner Fachbereich 3 –Stadtentwicklung: Bernd Krone, Tel.: 04491 / 9293330; Email: krone@friesoythe.de. Unter der genannten Telefonnummer sowie per Email können außerdem Fragen zu den Planungen gestellt werden, die möglichst zeitnah beantwortet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (gem. § 4a Abs. 6 BauGB).
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben ausdrücklich zu vermerken.
Auf die Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln wird hingewiesen, insbesondere ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen Bereichen des Rathauses erforderlich. Mit Betreten des Rathauses sind die Abstands- und Zugangsregeln zu beachten.
Im Auftrag
Klaus Sandmann
Leiter des Fachbereiches 3 –Stadtentwicklung