Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Sie sind hier:
Kirchenaustritt: Erklärung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:25,00 EUR
Kirchenaustritt
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in
Herr B. Preuth![]() | |
Stadt Friesoythe, Zimmer 211 // EG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-211 Telefax: 04491 9293-200 E-Mail: preuth@friesoythe.de | |
Herr J. Kunze![]() | |
Stadt Friesoythe, Zimmer 211 // EG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-210 Telefax: 04491 9293-200 E-Mail: kunze@friesoythe.de | |
Herr M. Kathmann![]() | |
Stadt Friesoythe, Zimmer 217 // EG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-217 Telefax: 04491 9293-201 E-Mail: kathmann@friesoythe.de |