Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Inhaltsbereich
Hundesteuer
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Ansprechpartner/in
Sabrina Fellage![]() | |
Amt / Bereich Bereich 20 - Finanzen Zimmer 239 // 2. OG Telefon: 04491 9293-239 Telefax: 04491 9293-200 E-Mail: fellage@friesoythe.de | |
Maria Westerhoff![]() | |
Amt / Bereich Bereich 20 - Finanzen Zimmer 239 // 2. OG Telefon: 04491 9293-242 Telefax: 04491 9293-200 E-Mail: westerhoff@friesoythe.de |
Dienstleistung
- Erlaubnis zur Haltung von gefährlichen Hunden: Erteilung
- Haftpflichtversicherung für Hundehalter: Abschluss
- Hundehaltung: Anmeldung
- Implantieren von Identifikationschips bei Hunden: Durchführung
- Nachweis der Sachkunde für Hundehalter
- Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundehaltern: Anerkennung
- Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundehaltern: Meldung ? Wegfall der Anerkennungsvoraussetzungen
Dokumente
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Hundesteuersatzung (27 kB) |