Der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die zuständige Stelle. Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten zuständigen Stelle festgelegt wird.
Inhaltsbereich
Gewerbesteuer
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die zur Erstellung der Gewerbesteuererklärung notwendigen Papierformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder auf den Internetseiten der Oberfinanzdirektion Niedersachsen.
Was sollte ich noch wissen?
Ansprechpartner/in
Gerd Seling![]() | |
Amt / Bereich Bereich 20 - Finanzen Zimmer 236 // 2. OG Telefon: 04491 9293-236 Telefax: 04491 9293-200 E-Mail: seling@friesoythe.de | |
Sabrina Fellage![]() | |
Amt / Bereich Bereich 20 - Finanzen Zimmer 239 // 2. OG Telefon: 04491 9293-239 Telefax: 04491 9293-200 E-Mail: fellage@friesoythe.de |