Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich beim Standesamt anmelden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Stamdgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Informationen zur Durchführung der Eheschließung oder spezifische Informationen zur Eheschließung mit:
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- Vollzug mit ausländischem/r Partner/-in
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- Vollzug mit geschiedenem/r oder verwitwetem/r Partner/-in
erteilt das Standesamt gerne in einem persönlichen Gespräch.