Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Inhaltsbereich
Bauaktenarchiv
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Städte und Gemeinden führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.
Ansprechpartner/in
Johannes Gebken![]() | |
Amt / Bereich Bereich 60 - Bauverwaltung, Stadtplanung und Wirtschaftsförderung Zimmer 327 // 1. OG Telefon: 04491 9293-327 Telefax: 04491 9293-300 E-Mail: gebken@friesoythe.de | |
Hannes Kläne-Vahle![]() | |
Amt / Bereich Bereich 60 - Bauverwaltung, Stadtplanung und Wirtschaftsförderung Zimmer 329 // 1. OG Telefon: 04491 9293-329 Telefax: 04491 9293-300 E-Mail: klaene-vahle@friesoythe.de | |
Edith Kreye![]() | |
Amt / Bereich Bereich 60 - Bauverwaltung, Stadtplanung und Wirtschaftsförderung Zimmer 329 // 1. OG Telefon: 04491 9293-329 Telefax: 04491 9293-300 E-Mail: kreye@friesoythe.de |