Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Inhaltsbereich
Auskunftssperren
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Geltungsdauer: 2 Jahre
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Ansprechpartner/in
Sarah Poschmann![]() | |
Amt / Bereich Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt (Leitung) Zimmer 217 // EG Telefon: 04491 9293-217 Telefax: 04491 9293-201 E-Mail: poschmann@friesoythe.de | |
Bernhard Tiedeken![]() | |
Amt / Bereich Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt Zimmer 218 // EG Telefon: 04491 9293-218 Telefax: 04491 9293-201 E-Mail: tiedeken@friesoythe.de |