Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis", aus dem hervorgeht, ob eine Einzelperson oder eine juristische Person schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Ein Gewerbezentralregisterauszug wird beispielsweise zur Prüfung der Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (etwa eine Maklertätigkeit) genehmigt wird.
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Allgemeine Informationen
Ansprechpartner/in
Carolin Haskamp![]() | |
Amt / Bereich Bereich 32 – Ordnung Zimmer 107 // EG Telefon: 04491 9293-107 Telefax: 04491 9293-100 E-Mail: haskamp@friesoythe.de |