Abwassergebühren sind von den Grundstückseigentümern zu zahlen, die häusliches Abwasser bzw. Oberflächenwasser (Regenwasser) in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Friesoythe einleiten. Die Benutzungsgebühr wird als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der jeweiligen öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung erhoben.
Die Stadt Friesoythe betreibt Abwasserbeseitigung nach Maßgabe der Abwasserbeseitigungssatzung vom 09.11.1992. Nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) sind die Kommunen verpflichtet, für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen kostendeckende Gebühren zu erheben.