- Erteilung einer Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
- Erforderliche Voraussetzung für das Grundbuchamt der Liegenschaft, um das Teileigentum zu begründen.
Inhaltsbereich
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die unteren Bauaufsichtsbehörden Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt, Ihrer großen selbstständigen Stadt bzw. Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lageplan (Liegenschaftskarte, inklusive aller Anlagen und Gebäude)
- Grundbuchauszug (möglichst aktuell)
- Aufteilungsplan (aus ihm muss die Abgeschlossenheit ersichtlich werden)
- Grundriss- und Ansichtsplan (dient ebenfalls der Erkennbarkeit der Abgeschlossenheit)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird in Niedersachsen gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) nach Zeitaufwand erhoben. Sie beträgt mindestens 50 Euro und höchstens 400 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
- keine normierten Fristen über das allgemeine Verfahrensrecht hinaus
- durch die Genehmigungsbehörden können individuelle Fristen für die Nachreichung fehlender Unterlagen gesetzt werden
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
- kein vom Bund/Land vorgegebener Vordruck
- von den zuständigen Behörden selbst entwickelte Formulare sind zu erfragen
Was sollte ich noch wissen?
Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ab.
Externe Behörden
Landkreis CloppenburgEschstraße 29 49661 Cloppenburg Telefon: 04471 15-0 Telefax: 04471 85697 E-Mail: kreishaus@lkclp.deHomepage: http://www.lkclp.de |
Externe Ansprechpartner/in
Bauamt ![]() Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Telefon: 04471 15-0 Telefax: 04471 85697 E-Mail: kreishaus@lkclp.deHomepage: www.lkclp.deÖffnungszeiten: Sprechzeiten: Frau Carina Gertzen ![]() Bauamt Telefon: 04471 15-351 E-Mail: gertzen@lkclp.de |