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Stadt Friesoythe

 

Verkaufsbedingungen




  • Die Grundstückskaufpreise werden für Ortsteile auf vollerschlossen 7,00 €/qm und für Friesoythe auf 8,00 €/qm festgelegt. In diesem Grundstückskaufpreis ist der Baukostenzuschuss für die Herstellung der Trinkwasser-Zubringerleitung in das Gewerbegebiet enthalten (Hinweis: zusätzlich zum Grundstückskaufpreis ist der Trinkwasser-Hausanschluss des OOWV zu zahlen).
     
  • Die Zuschläge bei Erstellung einer Betriebsleiterwohnung sollen 30.000,00 € für Ortsteile und 45.000,00 € für Friesoythe betragen. Die Nachzahlungsverpflichtungen sind grundbuchlich abzusichern.
     
  • Ansiedlungswillige mit Betrieben die auch in Mischgebietsflächen einen geeigneten Standort finden, sind vorrangig auf Mischgebietsflächen zu verweisen. Für kommunale Mischgebietsflächen wird für die tatsächlich überbauten gewerblichen Flächen ein Nachlass bis auf den Preis für Gewerbegrundstücke gewährt.
     
  • Die Baufrist für die Bebauung soll auf 2 Jahre festgelegt werden. Die Baufrist ist durch die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung bzw. eines Vorkaufsrechtes im Grundbuch zu sichern. In begründeten Ausschussfällen kann durch Beschluss anders verfahren werden.
     
  • Der Grundstückskaufvertrag ist innerhalb einer Frist von 6 Monaten abzuschließen.
     
  • Der Vertrag soll entsprechende Vertragstrafen bei Nichteinhaltung der gewerblichen Nutzung beinhalten.
    (Die Vertragsstrafe beträgt für den gewerblichen Grundstücksteil, der nicht Grundstück für das Betriebsleiterwohnhaus ist, in Friesoythe 45,00 €/qm und in den Ortschaften 30 €/qm. - Fläche Betriebsleiterwohnhaus höchstens 1.000 qm - Anweisung AV per Email 15.12.2009 – grundbuchliche Absicherung).
     
Hinweis:

Über die Vergabe von Industrie- und Gewerbegrundstücken entscheidet der Rat der Stadt Friesoythe unter Beteiligung der jeweiligen Ortsvorsteher

Ansprechpartner: Berthold Meyer
Telefon: 04491/9293-343
Fax: 04491/9293-300
e-mail meyer@friesoythe.de



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